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AGB

Bei der Übergabe wird das Fahrzeug gemeinsam mit Vlado Tovirac begutachtet, ein Ausweis und der Führerschein kontrolliert sowie der Vertrag unterzeichnet.

Neben der Vertragsdauer enthält dieser die unten aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

AGB

Die Kunden erklären sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Bei Vertragsabschluss wird dies mit der Unterschrift bestätigt. 

1. Beginn und Ende der Vereinbarung
Alle Fahrten beginnen im Domizil von Vlado Tovirac, RentalCar Zug und enden, sobald der Wagen dahin oder zum vereinbarten Ort zurückgebracht wurde. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Vereinbarung ist Vlado Tovirac sofort zu benachrichtigen.

Wird der Wagen nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der Kunde/die Kundin einen Zuschlag von CHF 10.- für jede  angefangene Stunde zu leisten. Bei einer kurzfristigen Absage von 8 oder weniger Stunden vor Mietbeginn, schuldet der Kunde/die Kundin Vlado Tovirac eine Tagesentschädigung für das reservierte Auto.

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2. Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs

Zum Führen des Fahrzeugs ist berechtigt, wer als Kunde/Kundin desselben im Besitze eines für die betreffende Kategorie gültigen Führerausweises ist; ferner ist jede vom Kunden/Kundin ausdrücklich und unter dessen Verantwortung ermächtigte Drittperson, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllt, berechtigt. Die Verwendung des Fahrzeugs insbesondere für Lehrfahrten, Fahrkurse, Rennen oder andere gesetzwidrige Aktivitäten ist verboten. 

Der Kunde/die Kundin bzw. eine von ihm/ihr ermächtigte Drittperson ist für allfällige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen verantwortlich und übernimmt sowohl finanzielle als auch rechtliche Folgen davon.

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3. Mietwagen

Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Kunden/der Kundin. Das Fahrzeug wird in fahrbereitem Zustand mit vollem Tank oder nach Absprache abgegeben und muss auch mit vollem Tank zurückgebracht werden. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, Wasser und Öl nach Bedarf nachzufüllen sowie das Fahrzeug mit grösster Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften zu fahren. 

 

4. Pflichten bei Unfall

Der Kunde/die Kundin sorgt für die sofortige Verständigung von Vlado Tovirac, ferner für die Anfertigung einer Unfallskizze und für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen. Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für Vlado Tovirac ohne Belang. Sollte dies doch vorkommen, trägt der Kunde/die Kundin die darin versprochenen Leistungen selbständig. 

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5. Haftpflicht-/Kaskoversicherung

Wird das Fahrzeug nicht unter Nummer und Versicherung des Kunden/der Kundin in Betrieb genommen, besteht während der vereinbarten Dauer dieser Vereinbarung, vorbehaltlich anderer Abmachungen, eine Haftpflichtversicherung mit der Mindestdeckung gemäss Schweizerischer Gesetzgebung. Im Schadenfall hat der Kunde/die Kundin den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt zu tragen. Für den Fall, dass Vlado Tovirac für den Mietwagen eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, ist der Kunde/die Kundin im Falle eines von ihm/ihr zu verantwortenden Schadens am Mietauto zum Ersatz eines allfälligen Selbstbehaltes und/oder Bonusverlustes verpflichtet. Der Kunde/die Kundin bleibt überdies persönlich haftbar für alle Schäden, die durch die Haftpflichtversicherung oder eine allfällige Kostenversicherung nicht gedeckt werden. 

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6. Beschädigung und Verlust des Fahrzeugs

Der Kunde/die Kundin ist für jede Beschädigung sowie den Verlust des Wagens voll haftbar. Rauchen ist in allen Fahrzeugen strikt untersagt. Sollte sich der Kunde/die Kundin nicht daran halten, verpflichtet er/sie sich die vollständige Reinigung des Autos zu bezahlen. Allfällige Schäden und Störungen sowie der Verlust des Fahrzeugs oder Schlüssels sind umgehend Vlado Tovirac zu melden und zu ersetzen. Vorbehaltlich anderer schriftlicher Abmachungen besteht weder eine Kasko- noch eine Insassenversicherung. 

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7. Reparaturen

Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, den Wagen vor Vertragsbeginn mit Vlado Tovirac zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, der Wagen befinde sich bei der Übernahme in Ordnung. Für selbstverschuldete Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, ist der Kunde/die Kundin voll haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von Vlado Tovirac bestimmte Werkstatt auszuführen. Ohne Einwilligung von Vlado Tovirac dürfen Reparaturen oder Änderungen am Wagen nicht vorgenommen werden. Müssen jedoch dringende Reparaturen auswärts vorgenommen werden, muss dies umgehend mit Vlado Tovirac vorher besprochen werden. In diesem Fall ist vom Kunden/von der Kundin die Rechnungsstellung an Vlado Tovirac zu verlangen. Der Kunde/die Kundin zahlt während der Dauer einer solchen Reparatur eine Tagesmiete als Entschädigung an Vlado Tovirac.

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8. Fahrten ins Ausland

Fahrten ins Ausland sind gestattet, müssen jedoch mit Vlado Tovirac vereinbart worden sein. 

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9. Haftung von Vlado Tovirac

Vlado Tovirac haftet weder dem Kunden/der Kundin noch Drittpersonen für einen Unfallschaden, der sich während der Vertragsdauer ereignet. Ebenso wenig haftet Vlado Tovirac für Folgeschäden, die dem Kunden/der Kundin dadurch entstehen können, wie z.B. Verhinderung einer Reise, Zeitverlust oder weitere Umstände. 

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Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht. 

KONTAKT

Vlado Tovirac

toviracv@gmail.com

Tel. 078 765 70 33

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RESERVATIONEN UND ANFRAGEN

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Für Reservationen und Anfragen kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail oder rufen Sie einfach an.

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